Bankkonto

ist der Teil der Buchführung einer Bank, welcher der wertmäßigen Erfassung der Geschäftsvorfälle zwischen Bank und Kontoinhaber dient. Ein aktives Konto stellt eine Forderung des Bankkunden gegen die Bank dar, ein passives Konto eine Forderung der Bank gegen den Kontoinhaber. Grundlage des Bankkontos ist regelmäßig ein Bankvertrag. Lit.: Look, F. van/Hüffer, U., Rechtsfragen zum Bankkonto, 4. A. 2000

Rechnung zur Erfassung von Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Kreditinstitut und Kunde. Es ist ein Handelsbuch i. S. v. § 238 HGB, das die Geschäftsbeziehung zahlenmäßig festhält, Bestände ausweist und die Veränderungen von Beständen aufgrund von Gutschriften und Belastungen erläutert. In der Bankpraxis gibt es verschiedene Kontoarten, z. B. das Girokonto, Sparkonto und Depotkonto.

Girovertrag, Kontokorrent.




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