Basel II

Synonym für die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung, die im Kern auf einen risikogerechteren standardisierten Kreditvergabeprozess abzielt. Die Eigenkapitalvereinbarung beruht auf drei sich gegenseitig verstärkenden Säulen, die zusammen zu einem sicheren und soliden Finanzsystem beitragen sollen. Schwerpunkte sind:
— Mindestkapitalanforderungen, mit denen das Messverfahren der Eigenkapitalvereinbarung von 1988 verfeinert werden soll (Säule I),
— ein aufsichtsrechtliches Überprüfungsverfahren zwecks Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung der Kreditinstitute (Säule II) sowie
— Marktdisziplin durch vermehrte Offenlegung (Säule III).
Bei der Implementierung von Basel II wird ebenso wie bei der Umsetzung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) das Augenmerk auf die Risikostrategie als Grundlage der Geschäftspolitik und Ausgangsbasis für die Gesamtbanksteuerung und die Analyse der Risikotragfähigkeit gerichtet. Damit vollzieht sich ein Wandel von einer eher quantitativen zu einer qualitativen Bankenaufsicht.
Erarbeitet wurde die neue Basler Eigenkapitalvereinbarung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, einem Ausschuss von Bankenaufsichtsbehörden, der von den Präsidenten der Zentralbanken der beteiligten Staaten im Jahre 1975 ins Leben gerufen worden ist. Die Überarbeitung der Baseler Eigenkapitalvereinbarung wurde am 26.6. 2004 veröffentlicht.
Die Regelungen zu Basel II kommen in den Mitgliedsstaaten der EU seit dem 1. Januar 2007 gemäß den EU-Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG für alle Kreditinstitute zur Anwendung. Die Umsetzung in das deutsche Recht erfolgte über das Kreditwesengesetz, die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie die Solvabilitätsverordnung (SolvV).

1.
B. regelt, mit wie viel Eigenmitteln Kreditinstitute ihre Kredite unterlegen müssen und bestimmt damit, wie viel Eigenkapital sie letztendlich benötigen. B. ist eine Weiterentwicklung des „Baseler Eigenkapitalakkords“ (Basel I) von 1988. Zur Stärkung der Stabilität des internationalen Finanzsystems hat der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht Empfehlungen zu den Anforderungen an das Eigenkapital der Kreditinstitute erarbeitet, die am 26. Juni 2004 verabschiedet wurden (m. Änd.). Die Umsetzung von B. erfolgte auf EU-Ebene durch Neufassung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG v. 14. 6. 2006, ABl. L 177/1) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49 EG v. 14. 6. 2006, ABl. L 177/201). Die Umsetzung in Deutschlad erfolgte durch Anpassung des KWG, den Erlass der SolvabilitätsVO (Bankenaufsicht) sowie die Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) der BaFin. B. sollte international am 1. 1. 2007 in Kraft treten; in Deutschland gelten die geänderten Regeln seit dem 1. 1. 2008.

2.
B. basiert auf einem Drei-Säulen-Konzept. 1. Säule: Mindestkapitalanforderungen: Während früher Kredite generell mit Eigenmitteln in Höhe von 8% des Kredits unterlegt sein mussten, richten sich die Eigenkapitalanforderungen nunmehr nach der Bonität des Kreditnehmers. Da Eigenkapital knapp und teuer ist, wird ein schlechtes Rating die Kreditkosten erhöhen und Kreditgewährungen erschweren. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei den Auswirkungen auf die Finanzierungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen. 2. Säule: Aufsichtliches Überprüfungsverfahren: Staatliche Überwachung der Einhaltung der Eigenkapitalgrundsätze (Bankenaufsicht). 3. Säule: Marktdisziplin: Publizitätsanforderungen an die Kreditinstitute im Interesse erhöhter Transparenz des Kreditgeschäfts. Eine Verschärfung der Kapitalregeln ab 2012 ist geplant.




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