Mindestanforderungen an das Risikomanagement

, Abk. MaRisk: Veröffentlicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Dezember 2005. Auf der Grundlage des § 25 a Abs. 1 KWG gibt das Regelwerk den Rahmen für die Ausgestaltung des Risikomanagements in den Banken vor. Die MaRisk lösen die Mindestanforderungen an das Betreiben von Handelsgeschäften der Kreditinstitute v. 23. 10. 1995 (MaH), die Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute v. 20. 12. 2002 (MaK) sowie die Mindestanforderungen an die Ausgestaltung der Internen Revision der Kreditinstitute v. 17. 1.2000 (MaIR) und alle früheren im Zusammenhang mit den genannten Mindestanforderungen herausgegebenen Schreiben ab.




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