Überwachungsverein Technischer (TÜV)ist der mit der technischen Kontrolle von überwachungspflichtigen Anlagen und Kraftfahrzeugen (§ 29 StVZO) beauftragte Verein des bürgerlichen Rechts. Er nimmt als Beliehener (beliehener Unternehmer) öffentliche Aufgaben wahr. In Hessen wird die technische Überwachung von staatlichen Behörden, den Technischen Überwachungsämtern (TÜA), durchgeführt. Lit.: Ganzhorn, K., Der technische Überwachungsverein, 1994
Weitere Begriffe : Zwischengeschäft | Einziehung eines Erbscheins | Vollstreckbarer Anspruch |
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