Überzeugungseid

liegt vor, wenn der Aussagende seine Überzeugung oder sein gegenwärtiges Wissen von objektiven Vorgängen zum Inhalt seiner eidlichen Aussage macht ("Ich bin davon überzeugt, dass das Auto des Unfallflüchtigen rot war"). Anders, wenn er über die objektiven Vorgänge selbst aussagt ("Das Auto des Unfallflüchtigen war rot"). Eine Aussage beim Ü. ist nur falsch, wenn der Aussagende eine Überzeugung behauptet, die er gar nicht hat, nicht dagegen, wenn seine tatsächlich vorhandene Überzeugung irrig ist, also vom objektiven Sein abweicht. Falscheid.




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