Abänderungskündigung ist die -«Kündigung eines Vertrags bei gleichzeitigem Angebot (Antrag) eines neuen Vertrags mit anderen Bedingungen. Die A. eines Arbeitsvertrags ist in § 2 des KündigungsschutzG neu geregelt: der Arbeitnehmer kann den angebotenen neuen Vertrag unter Vorbehalt annehmen und gegen die Kündigung Klage erheben. Je nach dem Ausgang des Prozesses gilt der alte oder der neue Vertrag.
Weitere Begriffe : ökumenisch | Vertrag zu Gunsten Dritter | Rechtspositivismus |
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