ab Werk

(Leistung) vom Sitz des Lieferanten aus (Holschuld)




Vorheriger Fachbegriff: Ab initio nullum semper nullum | Nächster Fachbegriff: Abänderung eines Unterhaltstitels


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen