Abbaugerechtigkeit

altrechtliche Bezeichnung des dinglichen, veräusserlichen und vererblichen Rechts zur Gewinnung eines den bergrechtlichen Vorschriften nicht unterliegenden Minerals, z. B. Ton, Schiefer, Kalk, Sandstein. Vgl. Art. 68 EinführungsG zum BGB. Bergbau.




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