Abfallgebührkommunale Abgabe (Abgaben, kommunale) in Form einer Benutzungsgebühr (Gebühren), die von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern zur Finanzierung ihrer Abfallentsorgungsleistung erhoben wird. Die Gebührenstruktur kann auch ökologische Lenkungszwecke (z. B. durch Quersubventionierung) verfolgen. Durch die Abfallgebühr dürfen aber nur die Entsorgungsleistungen finanziert werden, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Abfall) in den Zuständigkeitsbereich dieser Körperschaften fallen. Wegen praktischer Schwierigkeiten bei der Erfassung der individuellen Inanspruchnahme der Müllabfuhr wird regelmäßig ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab angelegt. Es steht im Ermessen der Gemeinde, ob sie nach der Anzahl der Haushaltungen oder Personen in einem Wohngebäude, nach Größe, Zahl und Abfuhrrhythmus der Abfallbehälter oder einer Kombination ihre Gebührensätze kalkuliert. Hinsichtlich der Gesamteinrichtung und aller Gebührenpflichtigen gilt das Kostenüberschreitungsverbot. Die Gebührenhöhe wird von der Gemeindevertretung als Satzung beschlossen. In die Kalkulation können neben den Kosten, welche die Entsorgung des Abfallbehälterinhalts verursacht, auch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung, die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen, die Altpapiererfassung sowie anteilige Personal- und Verwaltungskosten eingestellt werden. Gebührenpflichtig ist, wer dem Anschluss- und Benutzungszwang der Abfallentsorgung unterliegt oder die Einrichtung tatsächlich in Anspruch nimmt.
Weitere Begriffe : Zwischengesellschaft | Beseitigungsanspruch, Beseitigungsklage | Einmischungsklage |
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