Abgasverhaltender Kraftfahrzeuge. Im Interesse des Umweltschutzes bestehen angesichts des Verkehrswachstums zur Verringerung der Emissionen von umweltschädlichen Stickoxiden, Kohlenmonoxiden und Kohlenwasserstoffen in §§ 47, 48 StVZO und den darin genannten EG-Richtlinien umfangreiche Vorschriften über das A., die Anforderungen an den Kraftstoff und die Emission von Luft verunreinigenden Stoffen. Das A. wird regelmäßig durch eine Untersuchung geprüft (Überwachung von Kfz).
Weitere Begriffe : Hausmeister | Änderungsgesetze | Unbeachtlichkeit von Verfahrens- und Formfehlern |
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