Abkürzung

ist die kurze Fassung der an sich längeren Gegebenheit. Lit.: Kirchner, H./Butz, C., AbkürzungsVerzeichnis der Rechtssprache, 5. A. 2003




Vorheriger Fachbegriff: Abkömmlinge | Nächster Fachbegriff: Abklärung der beruflichen Eignung


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen