AbstellenAutobahn, Beleuchtung, Dauerparken, Gemeingebrauch, Laternengarage, Parken, Parkuhr, Sicherung des Kraftfahrzeugs. Im Gegensatz zum (Dauer-)Parken gehört das Abstellen eines Kraftfahrzeugs (im engeren Sinne) nicht zum Gemeingebrauch. Unter Abstellen versteht man das Stehenlassen eines Fahrzeugs auf längere Zeit (z. B. eines Wohnwagens nach der Saison oder einer Straßenmaschine nach Abschluß der Arbeiten) oder endgültig. Ein in diesem Sinne abgestelltes Fahrzeug kann aus dem Verkehr gezogen sein (z. B. ausgeschlachteter Pkw), das ist aber nicht die Regel.
Weitere Begriffe : Ausgleichsaufgabe | Verhörmethoden | Akzessorische Rechte |
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