Advokat

(lat. advocatus = der Herbeigerufene), älterer Ausdruck für den rechtsgelehrten Beistand einer Prozesspartei. Heutige Bezeichnung: Rechtsanwalt. ln der Schweiz ist A. bis heute die offizielle Benennung hierfür.

ist eine ältere, in der Schweiz und in romanischen Ländern noch gültige Bezeichnung für Rechtsanwalt.

ist in Deutschland die frühere Bezeichnung für Rechtsanwalt, in den meisten EU- und EWR-Staaten (s. Anlage zum G über die Tätigkeit europ. Rechtsanwälte in Deutschland v. 9. 3. 2000, BGBl. I 182 m. Änd.) und in Teilen der Schweiz die offizielle Benennung hierfür.




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