Rechtsanwälte Freiberuflich tätige Juristen, die es übernehmen, gegen eine gesetzlich (zumindest dem Rahmen nach) festgelegte Gebühr Bürger in rechtlicher Hinsicht zu beraten, für sie Verhandlungen zu führen und sie vor Gericht zu vertreten. Sie werden als «unabhängiges Organ der Rechtspflege» bezeichnet, das heißt sie stehen gleichberechtigt neben den Gerichten und den Notaren (viele von ihnen sind zugleich auch Notare). Sie haben für ihre Tätigkeiten ein weitgehendes Monopol, das heißt niemand sonst darf Rechtsrat erteilen (auch nicht die Gerichte!) oder Parteien vor Gericht vertreten. Andererseits dürfen sie nicht für sich werben (wie zum Beispiel auch die Ärzte nicht). Ein Bürger, der sich erstmalig an einen Rechtsanwalt wenden muß, ist meist auf Empfehlungen angewiesen. Er sollte sich dabei weniger nach Berichten über Sensationsprozesse richten. Die darin tätigen Rechtsanwälte sind nicht immer die besten. Insbesondere kommt es darauf an, ob ein Rechtsanwalt auf einem bestimmten Fachgebiet erfahren ist. Um dies auch für Rechtssuchende erkennbar zu machen, soll allmählich die Kennzeichnung «Fachanwalt für .. .recht» eingeführt werden.
Weitere Begriffe : Berufsfortbildung | Sky Marshal | Prozessführungsbefugnis |
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