kirchengesetzliche Regelung der Gottesdienstordnung in den evangelischen und lutherischen Kirchen.
„Zu tuendes“, Gottesdienstregelung
ist eine Gottesdienstregelung in der Evang. Kirche. Die A. sind in den Gliedkirchen unterschiedlich ausgestaltet und als Kirchengesetz für Pfarrer und Gemeinden verbindlich.