Agrarreform

Das G zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik v. 21. 7. 2004 (BGBl. I 1763) führte zu reduzierten, von der Produktion gelösten und an Fläche und Betriebsführung gekoppelten Direktzahlungen an die Landwirtschaft. Ab 2013 werden nur noch Flächenprämien gezahlt.




Vorheriger Fachbegriff: Agrarrecht | Nächster Fachbegriff: Agrement


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen