Akademie ist die nicht besonders geschützte Bezeichnung für eine Bildungseinrichtung (z.B. 1459 Academia Platonica in Florenz). A. der Wissenschaft ist die - meist staatlich betreute - Vereinigung von Gelehrten zur Pflege und Förderung der Wissenschaft z.B. in Göttingen, München, Berlin, Leipzig, Heidelberg, Mainz und Düsseldorf. Die Zahl der Mitglieder ist durch Satzung festgelegt, wobei die Ergänzung durch Zuwahl erfolgt. Lit.: Köbler, G., Zielwörterbuch europäischer Rechtsgeschichte, 3. A. 2005
Weitere Begriffe : Urteilsverkündung | Vertrag von Amsterdam | interlokales Strafrecht |
MMnews
|