BerufsakademieIn einigen Ländern (vgl. G über die Berufsakademien im Lande Baden-Württemberg i. d. F. v. 1. 2. 2000, GBl. 197, m. Änd.; Thüringer BerufsakademieG v. 1. 7. 1998, GVBl. 233, m. Änd.) bestehen als besondere Bildungseinrichtungen Berufsakademien. Sie vermitteln eine wissenschaftsbezogene und zugleich praxisorientierte berufliche Bildung. In gewissem Umfang werden für die Abschlüsse besondere Bezeichnungen verliehen (in Baden-Württemberg nach mindestens zweijähriger Ausbildung „Assistent (BA)“ oder „Erzieher (BA)“, nach mindestens dreijähriger Ausbildung ein Diplom unter Angabe der Fachrichtung mit dem Zusatz „Berufsakademie (BA)“.
Weitere Begriffe : Regelbeispiel | Anstifter | eigenhändig |
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