Akademische Freiheit

der Studenten einer Hochschule ist ihr Recht, Studienort und Studiengang frei zu wählen; beruht auf Gewohnheitsrecht, das im Interesse einer besseren Ausnutzung der knappen Studienplätze immer mehr beschränkt wird.




Vorheriger Fachbegriff: akademisch | Nächster Fachbegriff: Akademische Grade


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen