Akkordlohn

Lohn, der nach dem erzielten Arbeitsergebnis bemessen wird (z.B. nach der Anzahl der gefertigten Stücke, sog. Stückakkord). Wird durch Betriebsvereinbarung oder im Einzelarbeitsvertrag festgelegt. Für Jugendliche ist Akkordarbeit grds. verboten. Es gibt Einzel- und Gruppenakkord. Gegensatz: Zeitlohn; dieser wird meist neben A. als Mindestlohn vereinbart.

ist der nach dem erzielten Arbeitsergebnis bemessene Lohn, der einen besonderen Anreiz zu hoher Arbeitsleistung bieten will. Er kann auf eine einzelne Person oder eine Gruppe bezogen werden (Einzelakkord, Gruppenakkord). Meist wird neben dem A. ein Zeitlohn als Mindestlohn vereinbart.

Lohnform, bei welcher der Lohn nach der Menge der erbrachten Arbeitsleistung (Stückzahl etc.) bemessen wird. Der Akkordlohn kann sich auf die Leistung des Einzelnen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern beziehen. Diese Lohnform, die häufig mit anderen Lohnformen kombiniert wird, dient dem besonderen Anreiz zu großer Arbeitsleistung. Vgl. dagegen Zeitlohn und allgemein Leistungslohn.

Akkordarbeit.




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