allgemeine persönliche MerkmaleUnterfall der persönlichen Merkmale und Gegenbegriff zu den tatbezogenen Merkmalen. Dazu gehören die bei jedem Delikt relevanten Schuldmerkmale gemäß §§ 17, 20, 21, 33, 35 StGB. Für diese besagt § 29 StGB, dass sie sich nur für denjenigen auswirken, bei dem sie vorliegen. Für Teilnehmer limitierte Akzessorietät.
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