Schuldmerkmal

ist das die Schuld betreffende Merkmal. Spezielles S. ist im Strafrecht ein Merkmal, das den in der Tat zum Ausdruck kommenden Gesinnungsunwert näher beschreibt und das Maß dafür darstellt, inwieweit die Einstellung des Täters zum Recht mehr oder weniger tadelnswert erscheint (z.B. niedrige Beweggründe §211 StGB, Rücksichtslosigkeit § 315c StGB). Das S. wird im Rahmen der Schuld nach der Schuldfähigkeit und dem Unrechtsbewusstsein geprüft.




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