Allstimmigkeit
Bei einer Eigentumswohnung :
Mit diesem sprachlich etwas verunglückten Begriff meint man im Rahmen des WEG-Rechts, dass alle Wohnungseigentümer einer Regelung zustimmen müssen, das heisst nicht nur diejenigen Wohnungseigentümer, die bei der Eigentümerversammlung vertreten oder anwesend sind.
Im Gegensatz hierzu ist der Begriff "Einstimmigkeit" insofern missverständlich. Hier könnte man meinen, dass lediglich die Zustimmung derjenigen Wohnungseigentümer, die auf der Versammlung sind oder vertreten sind, erforderlich ist. Es wird selten Versammlungen geben, in der eine hundertprozentige Anwesenheit gegeben ist. Zur Unterscheidung wird daher von "Allstimmigkeit" gesprochen.
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