AltöleA. sind Öle, die als Abfälle anfallen und die zumindest teilweise z. B. aus Mineralöl oder biogenem Öl bestehen. Die Einzelheiten zu Verwertung und Beseitigung regelt die AltölVO i. d. F. v. 16. 4. 2002 (BGBl. I 1368) m. Änd.
Weitere Begriffe : Zwangsvollstreckungsvereitelung | Unterhaltspflicht gegenüber dem nichtehelichen Kind | Rufausnutzung |
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