Verwertung

ist die Wert schöpfende Nutzung eines Gegenstands.

Begriff aus der zivilprozessualen Zwangsvollstreckung; geschieht im Normalfall durch öffentliche Versteigerung der gepfändeten Sache durch den Gerichtsvollzieher, § 814 ZPO. Gerichtsvollzieher gibt in der öffentlichen Versteigerung (§§ 814, 816 ZPO) den gewöhnlichen Verkaufswert und das notwendige Mindestgebot, § 817 a Abs. 1 Satz 1 ZPO (Hälfte des gewöhnlichen Verkaufswerts) bekannt. Gläubiger und Schuldner können mitbieten; der Meistbietende erhält den Zuschlag. Nach Zuschlag erfolgt Ablieferung der Sache durch den Gerichtsvollzieher an den Ersteigerer gegen Barzahlung, § 817 Abs. 2 ZPO, wobei die Ablieferung als eine Eigentumszuweisung kraft Hoheitsakts anzusehen ist.
Polizeirecht: Surrogation einer polizeilich sichergestellten Sache (Sicherstellung) im Wege der Zwangsversteigerung oder des freihändigen Verkaufs.
Die Verwertung ist Realakt. Ihre vorherige Anordnung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch und Anfechtungsklage nach § 80 Abs. 1 VwG() aufschiebende Wirkung entfalten. Die Anordnung ist keine Maßnahme der Verwaltungsvollstreckung. Sie hat den Regelungsinhalt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Maßnahme im konkreten Fall gegeben sind.
Die Verwertung einer Sache ist zulässig, wenn ihr Verderb oder eine Wertminderung drohen, die Verwahrung mit hohen Kosten verbunden ist, ihre Verwahrung das Entstehen weiterer Gefahren befürchten lässt, sie innerhalb eines Jahres nicht an den Berechtigten ohne neuerliche Gefahr herausgegeben werden kann oder der Berechtigte sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist abholt.
Der Betroffene ist vor der Verwertung zu hören. Die Anordnung der Verwertung sowie Ort und Zeit der Verwertung sind ihm mitzuteilen, soweit die Umstände dies erlauben.
Die Sache wird durch öffentliche Versteigerung, nach erfolgloser Versteigerung durch freihändigen Verkauf
verwertet. Da der Erlös an die Stelle der Sache tritt, kann der Berechtigte die Auskehr des Erlöses verlangen.

1. gepfändeter Sachen: Pfändung, 2. Abfallverwertung.




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