Amtsausschussoberstes Willensbildungsorgan eines Amtes (Ämter). Es handelt sich nicht um eine von den Bürgern gewählte Vertretung, sondern um ein Kollegialorgan, das sich aus den Bürgermeistern und weiteren von den Gemeindevertretungen der amtsangehörigen Gemeinden gewählten Vertretern zusammensetzt.
Weitere Begriffe : Sachenrechtsbereinigung | Rechtsbeschwerde | Annahmeberufung |
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