Amtsdirektorhauptamtlich tätiger Leiter der Amtsverwaltung (Ämter) in Brandenburg und SchleswigHolstein. Er wird vom Amtsausschuss gewählt. Dem Amtsdirektor obliegt (als Vollzugsorgan) die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Amtsausschusses und (als Vertretungsorgan) die Vertretung des Amtes in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.
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