Anbietungszwang

Die Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Lebensmittel (z. B. Getreide, Zucker) hängt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Übernahme durch die staatliche Einfuhr- und Vorratsstelle ab, der sie vom Importeur angeboten werden müssen und von der er sie bei Übernahme zu einem festgesetzten Abgabepreis zurückzukaufen verpflichtet ist (Zweck: staatliche Wirtschaftslenkung).




Vorheriger Fachbegriff: Anbau | Nächster Fachbegriff: Andenken Verstorbener


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen