AnbietungszwangDie Zulässigkeit der Einfuhr bestimmter Lebensmittel (z. B. Getreide, Zucker) hängt aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von der Übernahme durch die staatliche Einfuhr- und Vorratsstelle ab, der sie vom Importeur angeboten werden müssen und von der er sie bei Übernahme zu einem festgesetzten Abgabepreis zurückzukaufen verpflichtet ist (Zweck: staatliche Wirtschaftslenkung).
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