AnlasstatTatbestandsmäßige und zumindest rechtswidrige Straftat, an deren Verwirklichung der Gesetzgeber die Verhängung einer Maßregel der Sicherung und Besserung anknüpft.
Weitere Begriffe : Assessorexamen | Leerübertragung | Tonband als Beweismittel |
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