Anmeldefrist nach UnfallAlliierte Streitkräfte. Der Versicherungsgesellschaft ist jeder Versicherungsfall innerhalb 1 Woche schriftlich anzuzeigen, ausgenommen Bagatellschäden, die noch bis zum Jahresende nachgemeldet werden können, außer wenn ein Gerichtsverfahren deswegen anhängig wird (die Nachmeldung wird praktisch dann akut, wenn zunächst zur Erhaltung des Schadensfreiheitsrabattes der Bagatellschaden selbst getragen werden sollte, im Laufe des Versicherungsjahres aber weitere Schäden hinzukommen). Innerhalb derselben Frist ist auch anzuzeigen, wenn der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend macht. Ein Todesfall ist dem Vorstand des Versicherers binnen 24 Stunden telegrafisch mitzuteilen, auch wenn der Unfall selbst bereits gemeldet ist.
Weitere Begriffe : Abwesenheitsverfahren | Immutabilitätsprinzip | Authentische Interpretation |
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