Anregung ist der Anstoß zu einem Verhalten. Die A. ist formlos möglich. Im Gegensatz zur Anzeige und zum Antrag zieht die A. (gegenüber einem Hoheitsträger) nicht notwendigerweise Rechtsfolgen nach sich.
Weitere Begriffe : Prekarei | Mitschuld | Pendlerpauschale |
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