Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz

Das AAÜG v. 25. 7. 1991 (BGBl. I 1677) m. Änd. regelt die Überführung der Ansprüche aus den zum 31. 12. 1991 geschlossenen Zusatzversorgungssystemen und Sonderversorgungssystemen der ehem. DDR in die Rentenversicherung. S. a. Versorgungsruhensgesetz.




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