Anstandsschenkung unentgeltliche Zuwendung mit der Rücksicht auf den Anstand. Eine solche ist dann zu bejahen, wenn die Zuwendung in den sozialen Kreisen des Schenkers nicht unterbleiben könnte, ohne dass der Schenker an Achtung und Ansehen verlieren würde.
Weitere Begriffe : StPO | Dispositionskredit | Ruhestörender Lärm |
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