Pflichtschenkung eine Schenkung, durch die einer sittlichen Pflicht entsprochen wird (Beispiel: Schenkung an in Not geratenen Bruder). Ebenso wie die Anstandsschenkungen unterliegen P.en nicht der Rückforderung und dem Widerruf (§ 543 BGB).
Weitere Begriffe : Präventivnotwehr | Computerkriminalität | Schuldbrief |
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