Anwesenheitsprämie

ist die Bezeichnung für die arbeitsrechtliche Praxis, den Anspruch eines AN auf eine Gratifikation entsprechend seiner Fehltage (z.B. wegen Krankheit) zu kürzen. Von der Rspr. wird eine derartige Kürzung der Gratifikation mittlerweile zugelassen, wenn die Steuerungsfunktion einer solchen Vereinbarung gewährleistet ist und die Klausel keinen Sanktionscharakter enthält. Außerdem muß schon zu Beginn des betreffenden Jahres, für das die Gratifikation gezahlt wird, eine entsprechende Kürzungsvereinbarung vorliegen.

Im Arbeitsrecht:

Prämie.




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