Apokrisiar1) im byzantinischen Reich kirchlicher Beauftragter beim byz. Hof; 2) im karolingischen Reich Geistlicher, der den Herrscher in kirchlichen Dingen beriet und als Vertreter des Papstes galt.
Weitere Begriffe : Krankenunterlagen | Bezirksverordnetenversammlung | Werkstarifvertrag |
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