Apothekenurteil

Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.6. 1959 mit richtungweisenden Ausführungen über die Regelungsbefugnisse des Gesetzgebers bezüglich des Grundrechts der Berufsfreiheit, Art. 12 GG. Danach sind Eingriffe in die Berufsausübung nur zulässig, wenn vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls dies zwingend erfordern; Eingriffe in die Berufswahl nur zum Schutze überragend wichtiger Gemeinschaftsgüter. Deshalb ist z.B. Bedürfnisprüfung verfassungswidrig und unzulässig.

Berufsfreiheit.

Berufsfreiheit




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