Arbeitnehmerfreibetrag

Höhe: 240 EUR jährlich (Erhöhung geplant); wird bei der Lohnsteuer von den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgesetzt (§ 19 Abs.2 EinkommensteuerG).

(§19 IV EStG) ist der dem Arbeitnehmer als solchem für die Lohnsteuer und Einkommensteuer zustehende Freibetrag.




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