Arbeitnehmerfreibetrag Höhe: 240 EUR jährlich (Erhöhung geplant); wird bei der Lohnsteuer von den Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit abgesetzt (§ 19 Abs.2 EinkommensteuerG).
Weitere Begriffe : Integrationsämter | Vermögensübemahme | Forderungsübergang |
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