Arbeitskammer

öffentlichrechtliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer, vor allem in Österreich.

sind Körperschaften des öff. Rechts mit der Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer im Einklang mit dem Gemeinwohl zu fördern sowie Behörden und Gerichte in Fachfragen zu beraten; ferner obliegt ihnen die Beratung, Schulung und Weiterbildung ihrer Mitglieder sowie deren wirtschafts- und berufspolitische Betreuung. A. bestehen in Bremen (Arbeitnehmerkammern; Ges. vom 3. 7. 1956, Sa - BremR 70 - c - 1) und im Saarland (Ges. vom 5. 7. 1967, ABl. 635). Mitglieder sind alle im Bezirk beschäftigten Arbeitnehmer (Saarld.: auch die dort nur wohnhaften); in Bremen sind die A. aufgeteilt in Arbeiter- und Angestelltenkammern.




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