Arbeitswegder Weg von und zum Arbeitsplatz; Arbeitsunfall. Der A. wird i.d.R. unterbrochen, wenn der Arbeitnehmer seinen gewöhnlichen Weg freiwillig zur Besorgung von Privatgeschäften verlässt, z. B. um ein Bier zu trinken.
Weitere Begriffe : fiskalische Verwaltung | Spielgerätesteuer | Justizausbildung |
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