argumentum a maiori (fortiori) ad minus der Schluss vom Größeren (Stärkeren) auf das Geringere (Schwächere) nach dem Grundsatz „wenn schon …, dann erst recht …“. Auch der umgekehrte Schluss - argumentum a minori ad maius - kann gerechtfertigt sein (z. B.: ist schon das fahrlässige Delikt strafbar, dann erst recht das vorsätzliche).
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