Im Arbeitsrecht : heisst ein systematisches Verfahren zur qualifizierten Festlegung von Verhaltensleistungen bzw. Defiziten durch mehrere Beobachter in Beziehung auf Prüflinge im Rahmen der Personalbeurteilung (Gennen, ZfA 90, 495).
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Weitere Begriffe : Einrede der Vorausklage | tätlicher Angriff gegen einen Vorgesetzten | Exmatrikulation
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