Assessor (lat.), Beamter auf Probe für die höhere Beamtenlaufbahn nach Abschluss einer Vorbereitungszeit und bestandener Abschlussprüfung (z.B. Gerichts-, Forst-, Berg-, Studien-A.). Wird nach Ablauf einer Bewährungszeit zum Richter oder Beamten auf Lebenszeit ernannt. A. ist auch die Berufsbezeichnung einer Person mit Befähigung zum Richteramt (nach bestandenem 2. juristischem Staatsexamen), die sich nicht im Staatsdienst befindet und noch keine andere Berufsbezeichnung führt (z.B. Anwaltsassessor).
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