Aufforderung zur Unzuchtist Übertretung (Geldstrafe bis 500 EUR oder Freiheitsstrafe bis zu 6 Wochen), wenn sie öffentlich in auffälliger oder belästigender Weise erfolgt (§ 361 Nr. 6 StGB); a. Prostitution.
Weitere Begriffe : Sozialtherapeuthische Anstalt | Untersagungsverfügung | Erschöpfungsgrundsatz |
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