Aufsichtsbehörden

zur Durchführung der Staatsaufsicht berufene, i. d. R. im Instanzenzug übergeordnete Behörden. (Rechtsaufsicht, Fachaufsicht).

sind die zur Durchführung der Staatsaufsicht zuständigen, i. d. R. also die im Instanzentzug übergeordneten Behörden (Verwaltungsbehörden, Aufbau, Gemeinde, 4).




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