Im Arbeitsrecht : heisst derjenige, der für den Ausbildenden im Berufsausbildungsvertrag für die Ausbildung die Verantwortung trägt. Zu seiner Haftung: Barfuss BB 76, 935. Derjenige, der die einzelne Unterweisungshandlung vornimmt, wird Ausbildungsgehilfe genannt.
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Weitere Begriffe : Firmenunterscheidbarkeit | Personelles Mitbestimmungsrecht | Nebenstrafe
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