Ausbildender

Im Arbeitsrecht :

heisst die Vertragspartei des Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag. Der Begriff ersetzt den des Lehrherrn; letzterer findet sich nur noch im Handwerk.

ist der die Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag (evtl. durch Ausbilder bzw. Ausbildungsgehilfen) verantwortlich Durchführende. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006

ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 BBiG, Berufsausbildungsverhältnis).




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