Ausbildender
Im Arbeitsrecht :
heisst die Vertragspartei des Auszubildenden im Berufsausbildungsvertrag. Der Begriff ersetzt den des Lehrherrn; letzterer findet sich nur noch im Handwerk.
ist der die Ausbildung nach dem Berufsausbildungsvertrag (evtl. durch Ausbilder bzw. Ausbildungsgehilfen) verantwortlich Durchführende. Lit.: Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006
ist, wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (§ 10 BBiG, Berufsausbildungsverhältnis).
Vorheriger Fachbegriff: Ausbietungsgarantie | Nächster Fachbegriff: Ausbilder