Ausfuhrabgabensind Zölle (Zoll) und ähnliche Abgaben bei der Ausfuhr von Waren (Art. 4 Nr. 11 ZK, § 1 I S. 3 ZollVG). Die EU erhebt z. Zt. keine A.
Weitere Begriffe : Parkgebühren | Entführung | tiefgreifende Bewusstseinsstörung |
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