Ausfuhrlisteist die Bezeichnung der Anlage AL zur AußenwirtschaftsVO (s. Außenwirtschaftsrecht). Sie enthält die Güter, deren Ausfuhr nach dem AWG und der VO (EG) 428/2009 (Dual-Use-Güter) Beschränkungen unterliegen. Es handelt sich insbes. um Waffen, Munition, Rüstungsmaterial und Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Weitere Begriffe : Leistungsverweigerung | good will ist der innere | Arbeitszeit |
MMnews
|