Ausfuhrliste

ist die Bezeichnung der Anlage AL zur AußenwirtschaftsVO (s. Außenwirtschaftsrecht). Sie enthält die Güter, deren Ausfuhr nach dem AWG und der VO (EG) 428/2009 (Dual-Use-Güter) Beschränkungen unterliegen. Es handelt sich insbes. um Waffen, Munition, Rüstungsmaterial und Güter mit doppeltem Verwendungszweck.




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