Auslandsfahndung

umfasst die Suche nach Personen und nach Gegenständen, im Ausland auf Ersuchen einer inländischen Polizei- oder Justizbehörde, im Inland auf Ersuchen einer ausländischen Polizei- oder Justizbehörde. Ziele der Auslandsfahndung sind die Festnahme gesuchter Personen zum Zwecke der Auslieferung, die Ermittlung gesuchter Personen, die
Ermittlung von Vermissten, die Verweigerung der Einreise in das Gebiet der Staaten des Schengener Übereinkommens (nur im Schengener Informationssystem) und die Identitätsermittlung von Straftätern (nur im INPOL).




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